Eine Luft/Wasser-Wärmepumpe eignet sich für fast jedes sanierte oder auch neue Gebäude. Durch die geringen Anschaffungskosten und günstigen Eigenschaften für die Heizungsmodernisierung, haben sich diese platzsparenden Wärmepumpen in Deutschland etabliert. Sie nutzen das ganze Jahr eine Energiequelle, die Sie nicht erst erschließen müssen. Sie verwenden die kostenlose Umweltenergie der Außenluft. Diese Wärmepumpen sind höchst effizient, leistungsstark und sind von +35 °C bis –25 °C einsetzbar. Die aktuellen Modelle erreichen eine Vorlauftemperatur von bis zu 75 °C.

Luft/Wasser-Wärmepumpen sind die ideale Kombination aus ökologischer Energieerzeugung und perfektem Komfort. Luft als Wärmequelle steht überall zur Verfügung und kann jederzeit ohne Genehmigung genutzt werden. Mit intelligenter Wärmepumpentechnik wird die Wärmequelle Luft perfekt genutzt. Kostengünstiger und umweltschonender können Sie kaum heizen.

Die wichtigsten Vorteile einer Luft-Wasser Wärmepumpe liegen klar auf der Hand. Durch ihre geringen Erschließungs- und Installationskosten, müssen bei diesem System die niedrigsten investitionen getätigt werden. Durch die Nutzung der Außenluft als Wärmequelle, müssen keine Aufwändigen Abgrabungen oder Bohrungen vorgenommen werden und auch die Austellfläche, die im Gebäude selbst, oder auch Außerhalb sein kann, ist sehr gering.

Um von den Vorteilen dieser Anlage provitieren zu können, ist der Aufstellort des Gerätes sehr wichtig. Wird dieser Platz ungünstig gewählt, verschlechtert sich der Wirkungsgrad der Anlage und treibt die Kosten des Primärenergiebedarfs unnötig nach oben. Bei starken Kälteeinbrüchen reicht die Leistung der Anlagen oft nicht aus, sodass das Gebäude, nachgeheizt werden muss. Dies geschieht oft elektrisch oder über einen Parallelbetrieb mit einem konventionellen Heizungssystem. Der für die zufuhr der Frischluftnötige Ventilator bringt einen gewissen Geräuschpegel mit sich, hier sollte darauf geachtet werden, dass Sie den Lärmschutz einhalten. Informieren sie sich hierfür im Vorfeldbei der zuständigen Behöre.