Für Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen im Neubau sind Förderungen von bis zu 2000 Euro möglich. (10 Euro/m²)Bei mehr als zwei Wohneinheiten 10% der nachgewiesenen Nettoinvestition.Für Luft/Wasser-Wärmepumpen im Neubau beträgt die Förderung 5 Euro/m², maximal aber 850 Euro. Bei mehr als zwei Wohneinheiten 8% der nachgewiesenen Nettoinvestition.

Für Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen im Bestand bekommen Sie 20 Euro je m². Der Höchstsatz beträgt 3.000 Euro.
Bei mehr als zwei Wohneinheiten 15% der nachgewiesenen Nettoinvestition.
Für Luft/Wasser-Wärmepumpen im Bestand erhalten Sie bis zu 1500 Euro, bei einer Verrechnung von 10 Euro pro m².
Bei mehr als zwei Wohneinheiten 10% der nachgewiesenen Nettoinvestition

Voraussetzungen für den Erhalt einer Förderfung sind:

Einbau eines Strom- und Wärmemengenzählers für elektrisch angetriebene Wärmepumpen zur Bestimmung der Jahresarbeitszahl (JAZ) gemäß VDI 4650.
Vorliegen einer Fachunternehmererklärung des folgenden Inhalts:
Nachweis einer Jahresarbeitszahl von mindestens 4,0 bei Sole/ Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen im Neubau bzw. mindestens 3,7 im Gebäudebestand, bei Luft/Wasserwärmepumpen von mindestens 3,5 im Neubau bzw. 3,3 im Gebäudebestand.

Der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage wurde durchgeführt.
Die Heizkurve der Heizungsanlage wurde an das entsprechende Gebäude angepasst.

Für erhöhte Jahresarbeitszahlen (siehe Förderrichtlinie) erhöht sich die Förderung um 50%.